Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Geringfügige Beschäftigung - Informationen über Minijobs bis 450 € im Monat

Der Minijob

Da ist mehr für Sie drin!

Stand: 01.09.2020

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

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Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht! Wann ist Ihr Job ein Minijob?

Warum Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen sollten

Sie haben Anspruch auf Tariflohn Ihr Anspruch auf Mindestlohn

Wem nutzt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag? Sie können tarifvertragliche Leistungen beanspruchen

Ihnen steht Erholungsurlaub zu Der Feiertag muss bezahlt werden

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Arbeit auf Abruf

Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall Lohnfortzahlung wenn Ihr Kind krank wird

Ihr Recht bei einer Schwangerschaft

Ihr Recht bei Kündigung

... durch Sie selbst

Steuern und Beiträge im Minijob

Sie sind rentenversichert

Ihr Anspruch auf Riester-Förderung

Beitrag ohne Gegenleistung in der Krankenversicherung

Der Betrieb ist insolvent

Kein Beitrag = keine Leistung in der Arbeitslosenversicherung 20 Was muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber im Privathaushalt beachten? 20 „Midijob“ und „Übergangsbereich“ 21 Vorsicht bei Überschreitung der Entgeltgrenze 22 Die Einkommensgrenze überschreiten und gleichzeitig etwas für die Rente tun – wie geht das? 23 Setzen Sie sich durch! 24 Hilfreiche Adressen 26 Anhang 32 Impressum 36 Als Arbeitnehmerin im Privathaushalt

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