Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Geringfügige Beschäftigung - Informationen über Minijobs bis 450 € im Monat
Der Minijob
Da ist mehr für Sie drin!
Stand: 01.09.2020
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
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Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht! Wann ist Ihr Job ein Minijob?
Warum Sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen sollten
Sie haben Anspruch auf Tariflohn Ihr Anspruch auf Mindestlohn
Wem nutzt ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag? Sie können tarifvertragliche Leistungen beanspruchen
Ihnen steht Erholungsurlaub zu Der Feiertag muss bezahlt werden
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Arbeit auf Abruf
Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit Versicherungsschutz bei einem Arbeitsunfall Lohnfortzahlung wenn Ihr Kind krank wird
Ihr Recht bei einer Schwangerschaft
Ihr Recht bei Kündigung
... durch Sie selbst
Steuern und Beiträge im Minijob
Sie sind rentenversichert
Ihr Anspruch auf Riester-Förderung
Beitrag ohne Gegenleistung in der Krankenversicherung
Der Betrieb ist insolvent
Kein Beitrag = keine Leistung in der Arbeitslosenversicherung 20 Was muss die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber im Privathaushalt beachten? 20 „Midijob“ und „Übergangsbereich“ 21 Vorsicht bei Überschreitung der Entgeltgrenze 22 Die Einkommensgrenze überschreiten und gleichzeitig etwas für die Rente tun – wie geht das? 23 Setzen Sie sich durch! 24 Hilfreiche Adressen 26 Anhang 32 Impressum 36 Als Arbeitnehmerin im Privathaushalt
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