Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Geringfügige Beschäftigung - Informationen über Minijobs bis 450 € im Monat
Sie können tarifvertragliche Leistungen beanspruchen
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz stehen Ihnen alle Leistungen zu, die auch Vollzeitbeschäftigte in Ihrem Betrieb erhalten. Das heißt, Sie haben Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn der Tarifvertrag die Zahlung von Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld vorsieht oder die Arbeitgeberin/ der Arbeitgeber freiwillig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld an Vollzeitbeschäftigte im Betrieb bezahlt. In beiden Fällen besteht Anspruch auf anteilige Leistung. Entsprechend haben Sie Anspruch auf Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen durch den Betrieb.
Ihnen steht Erholungsurlaub zu
Alle Beschäftigten haben einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Er- holungsurlaub. Während des Urlaubs ist das Entgelt weiterzuzahlen, das zu zahlen wäre, wenn Sie arbeiten würden.
Es gilt: Keine Lohn- und Gehaltsabzüge bei Urlaub.
Im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag ist geregelt, wie lange der Urlaub dauert, das sind heutzutage meist fünf bis sechs Wochen. Falls kein gülti- ger Tarifvertrag besteht und auch im Arbeitsvertrag nichts geregelt wur- de, haben Sie nach dem Bundesurlaubsgesetz einen Mindestanspruch von 24 Werktagen (Samstage werden allerdings mitgezählt). Das entspricht einem Jahresurlaub von vier Wochen. Schwerbehinderten stehen in je- dem Fall fünf zusätzliche Tage zu. Regelmäßig beschäftigungsfreie Werk- tage werden mitgezählt. Beispiel 1: Ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen bei einer 5-Tage-Woche ergibt sechs Wochen Jahresurlaub. Angenommen, Sie arbeiten drei Tage in der Woche, dann haben Sie An- spruch auf 3/5 des Jahresurlaubs, also 18 Urlaubstage (sechs Wochen Jahresurlaub), bei zwei Arbeitstagen pro Woche haben Sie nur Anspruch auf 2/5, also zwölf Arbeitstage, die auch sechs Wochen Jahresurlaub er- geben usw.
Wenn Sie keinen tariflichen Urlaubsanspruch haben, gilt das Bundesur- laubsgesetz:
Beispiel 2: Der Urlaubsanspruch von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (egal ob in Ihrem Betrieb nur an fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird) ergibt vier Wochen Jahresurlaub.
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