Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Kinder- und familienfreundliches Henstedt-Ulzburg

Die Fachberatung Kindertagespflege steht sowohl allen Familien, die eine Kinderta- gespflegestelle suchen, zur Verfügung, als auch potenziellen Interessenten an der Qualifikation und der beruflichen Tätigkeit als qualifizierte Kindertagespflege- person. Kontakt: Evangelische Familienbildung Norderstedt, Fachberatung Kindertagespflege, Frau Paskowski, Frau Peters und Frau Reineke, Kirchenplatz 1, 22844 Norderstedt, info@fb-ktp.de, www.fb-ktp.de, Fon: 040 52 11 01 18.

Die Betreuungskosten werden zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson indi- viduell vereinbart. Der Kreis Segeberg fördert einkommensunabhängig die Kindertagesbetreuung. Eltern mit geringem Einkommen können einkommensabhängige Ermäßigung bean- tragen. Die Formulare erhalten Sie beim Kreis Segeberg sowie im Sachgebiet 3.4 „Soziales“ der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg.

Gewährung von Zuschüssen zur Tagespflegebetreuung durch die Gemeinde Henstedt-Ulzburg

Bereits seit August 2012 bezuschusst die Gemeinde Henstedt-Ulzburg die Betreu- ung von Kindern unter drei Jahren in einer anerkannten Tagespflegestelle. Diese Bezuschussung ist nicht einkommensabhängig und erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Diese Förderung dient insbesondere der Angleichung der Betreuungskosten (Elternanteil) in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflegestellen. Sie ist als freiwillige Leistung der Gemeinde nachrangig gegenüber der einkommensab- hängigen Ermäßigung oder der Geschwisterermäßigung, die vom Kreis Segeberg gewährt werden. „Seit dem 01.01.2014 gewährt auch der Kreis Segeberg eine einkommensunabhän- gige Ermäßigung. Diese wird seit dem 01.01.2018 in Höhe von bis zu 2,30 EUR pro Betreuungsstunde gewährt. Die Höhe hängt ab von dem Betreuungsentgelt der

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