Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Kinder- und familienfreundliches Henstedt-Ulzburg

Tagespflegeperson. Förderfähig ist ein Stundensatz von bis zu 4,50 EUR. Da die Förderung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg nachrangig ist, beträgt der gemeindli- che Anteil 0,50 EUR pro Stunde. Die maximale Förderung beträgt insgesamt 2,80 EUR. Bei einer Betreuung zu Randzeiten oder über Nacht ändert sich die Förderung im Einzelfall. Die Abrechnung erfolgt, wie bisher auch, über den Kreis Segeberg.“ Für Fragen stehen die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes 2.1 „Bildung, Jugend und Freizeit“ im Rathaus der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zur Verfügung. Hauptan-

sprechpartnerin ist Frau Neidhardt, Tel.: 04193 / 963-221. Ansprechpartnerin beim Kreis Segeberg ist Frau Steinfeld Tel.: 04551 / 951-9667 ; E-Mail: tagespflege@segeberg.de

5. Kindertagesstätten und ihre Betreuungsangebote

Der erste Kindergarten Henstedt-Ulzburgs wurde im Dezember 1972 in Betrieb ge- nommen. Durch das ständige Wachstum der Gemeinde wurden immer wieder Kin- dertagesstätten erweitert und neue errichtet. Inzwischen bestehen zehn Kinderta- gesstätten in gemeindlicher Trägerschaft, vier in Trägerschaft der Lebenshilfe Kal- tenkirchen und des DRK Kreisverbandes Segeberg sowie jeweils eine Kindergarten- gruppe in den Gemeindehäusern der drei Kirchen in Henstedt, Ulzburg und Rhen. Bis zum Jahr 2007 gab es im Gemeindegebiet nur eine Krippengruppe mit zehn Plätzen in der Kita Kranichstraße. Seit 2008 haben die Gemeinde und die freien Träger, insbesondere den Ausbau der Plätze für Kinder unter 3-Jahren (U3) voran- getrieben, so dass heute insgesamt 210 U3-Plätze in Kindertageseinrichtungen und darüber rd. 100 in Tagespflegestellen zur Verfügung stehen. In den nächsten beiden Jahren sollen mindestens zwei weitere Kindertagesstätten mit jeweils 60 neuen Kindergarten- und 30 neuen Krippenplätzen in den Ortsteilen Ulzburg-Süd und Rhen entstehen, die dann von freien Trägern betrieben werden. § 24 SGB VIII -( Sozialgesetzbuch - Achtes Buch) - Kinder- und Jugendhilfe - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Ein- richtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

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