Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Kinder- und familienfreundliches Henstedt-Ulzburg

Anmeldung Die Aufnahme eines Kindes in eine Kindertagesstätte erfolgt nach vorheriger Erfas- sung der Anmeldung. Dafür ist ausschließlich das Kita-Portal (https://www.kitaportal-sh.de) zu nutzen. Nach erfolgter Eingabe aller notwendi- gen Daten erhalten die Personensorgeberechtigten einen Anmelde-Code, der auf dem Formular mit den Anmeldedaten notiert ist. Anschließend ist ein Termin für ein Anmeldegespräch in einer der ausgewählten Kindertagesstätten (in der Regel Erstwunscheinrichtung) zu vereinbaren. Nach Vor- lage des Anmelde-Codes wird der eingegebene Datensatz von der Kita-Leitung ge- prüft und aktiviert (die Gültigkeit des Anmeldecodes beträgt 28 Tage). Erst dann ist die Anmeldung tatsächlich im System erfasst und die Anmeldung abgeschlossen. Ohne abgeschlossene Anmeldung kann das Kind bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden. Erziehungsberechtigte, die aus technischen oder anderen Gründen die notwendi- gen Eingaben im Kita-Portal nicht vornehmen können, haben die Möglichkeit, direkt einen Termin mit einer Einrichtungsleitung zu vereinbaren. Damit die Daten dann in der Kindertagesstätte korrekt erfasst werden können, sind die Personal- ausweise der Erziehungsberechtigten und eine Geburtsurkunde des Kindes oder das Stammbuch der Familie vorzulegen (keine Kopien erforderlich!). Für die U3-/Krippenplätze kann die Anmeldung ab der Geburt des Kindes, für die Kindergartenplätze (3 Jahres bis Schuleintritt) ab Vollendung des 2. Lebensjahres erfolgen. Für die Hortplätze (Schulkindbetreuung) ist bei Bedarf die Anmeldung parallel zur Schulanmeldung sinnvoll. In allen Fällen ist der zeitlich notwendige Betreuungsumfang durch Arbeitgeberbescheinigungen nachzuweisen. Für die Platzvergabe zum Beginn des Aufnahmejahres wird eine zentrale An- meldeliste geführt. Die Platzvergabe erfolgt nicht ortsteilbezogen. Freie Plätze können unabhängig vom Beginn des Kindergartenjahres (01.08. d. J.) das ganze Jahr über vergeben und neu belegt werden. Die Mitteilung über die Platzvergabe erfolgt in der Regel etwa drei Monate vorher. Gebühren Die Höhe der Gebühren für den Besuch einer Kindertagesstätte hängt von der Betreuungsart (Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz) und vom zeitlichen Umfang der Betreuung (Vormittags-, verlängerte Vormittags-, Ganztags- oder Nachmittags- betreuung) ab.

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