Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Kinder- und familienfreundliches Henstedt-Ulzburg

Die aktuellen Benutzungsgebühren können der Kindertagesstätten-Satzung der Ge- meinde Henstedt-Ulzburg entnommen werden (www.henstedt-ulzburg.de unter Bildung - Kindertageseinrichtungen). Bei der Inanspruchnahme eines Mittagessens ist ein zusätzliches Verpflegungsentgelt zu zahlen. Die freien Träger (LH, DRK und Kirchen) haben eigene Regelungen, die Höhe des Betreuungsentgeltes ist an die Gebührensätze der Gemeinde angepasst. Gebührenermäßigungen können nach der Richtlinie des Kreises Segeberg zur Bildung einer Sozialstaffel für die Teilnehmerbeiträge oder Gebühren in Kindertageseinrichtun- gen gewährt werden. Es gibt zwei Ermäßigungsgründe: 1. Geschwisterermäßigung Werden mehrere Kinder einer Familie in Kindertageseinrichtungen und/oder Kinderta- gespflege betreut, so wird für das zweite Kind der Kostenbeitrag ermäßigt (um 30%). Das dritte Kind und weitere Kinder werden kostenfrei betreut. 2. Einkommensabhängige Ermäßigung Die Familie verfügt über ein geringes Einkommen. Je nach Einkommenshöhe werden verschieden Ermäßigungsstufen gewährt. Beide Ermäßigungsgründe können gleichzeitig vorliegen. Der Antrag auf einkommens- abhängige Ermäßigung ist im Fachbereich 3.4 „Soziales“ der Gemeindeverwaltung Henstedt-Ulzburg, Rathausplatz 1, 24558 Henstedt-Ulzburg, zu stellen. Im Falle einer Ermäßigung wegen geringen Einkommens ist von dort eine Einkommensprüfung vorzunehmen. Ein Antragsformular ist zusammen mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen. Beim Ausfüllen des Vordrucks sind die Mitarbeiterinnen des Fachberei- ches 2 auf Wunsch behilflich. Sie stehen für alle Fragen zu den Ermäßigungsvorausset- zungen zur Verfügung.

11

Made with FlippingBook Annual report