Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 27 Proj.Nr.: 07069.03

Fassadenpegeln an den Wohngebäuden 4,0 m über Gelände. Die Bearbeitung des Mo- dells und damit die Darstellung der Lärmkarten erfolgt im vorgegebenen Koordinatensys- tem UTM / ETRS89. 5.2. Berücksichtigte Randbedingungen Das Berechnungsmodell wurde mithilfe von aktuellen Eingangsdaten [30] erstellt. Dies ist zum einen ein „Klötzchenmodell“ (Digitales Geländemodell, LoD1) der Bebauungsstruktur, also Abmessungen der vorhandenen Gebäude mit Höheninformationen aus Laserscan- nings. Diese Gebäudedatensätze enthalten zudem Angaben zur Nutzung. Weiterhin er- folgte ein Abgleich der Gebäudedaten mit den Daten der automatisierten Liegenschafts- karte (ALK, [31]) hinsichtlich Gebäudeeinmessungen, die in diesen zusätzlich enthalten sind. Dem gesamten Berechnungsmodell ist zudem ein aktuelles digitales Geländemodell (DGM5, [32]) im Raster 5 m x 5 m zugrunde gelegt. Im Rahmen der Umsetzung der 1. Stufe der Lärmminderungsplanung stand kein Gebäu- demodell zur Verfügung, auch das digitale Geländemodell wurde nicht in diesem Genau- igkeitsgrad verwendet (DGM25). Daher weicht das Berechnungsmodell der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung grundsätzlich von dem der 1. Stufe ab. Im Detail wurden zudem weitere Randbedingungen innerhalb des Gemeindegebietes im- missionsseitig beachtet, die in Abschnitt 2.3 näher erläutert sind. Dies betrifft in erster Linie die baulichen Entwicklungen im Gemeindegebiet und die geplanten Änderungen im Rahmen des Ausbaus der Autobahn A7. Die Abschätzung der Belasteten erfolgt im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß den Ausführungen in Abschnitt 3.2.3 nach den Vorgaben der VBEB [18]. Dabei wurden die Gesamteinwohner der Gemeinde in Abhängigkeit der abgeschätzten Wohnfläche der Wohngebäude auf diese verteilt. Die Angabe der Wohnungen wird gemäß VBEB mit ei- nem Ansatz von 2,1 Personen / Wohnung ermittelt. Da es sich bei der Ermittlung der Belastetenzahlen um eine Abschätzung handelt, fordert der § 4 (5) der 34. BImSchV [3], dass die Zahlenangaben der belasteten Menschen auf die nächsten Hunderterstellen auf- bzw. abgerundet werden. Davon abweichend erfolgt im Rahmen dieser Ausarbeitung eine ungerundete ganzzahlige Angabe der Belastetenzahlen, um im Rahmen der Lärmminderungsplanung die Auswir- kungen möglicher Lärmminderungsmaßnahmen besser deutlich zu machen. Im Rahmen der vorangegangen Lärmkartierung durch das LLUR wurde eine Rundung auf 10er- Stellen angewendet. 5.3. Belastetenzahlen 5.3.1. Allgemeines

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20. November 2014

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