Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
Seite 35 Proj.Nr.: 07069.03
6.
Abhandlungen zur Lärmart „Schiene“
6.1. Allgemeines Bei der Lärmart Schiene ist eine Neuerung in der Gesetzgebung von Relevanz, da nun- mehr nicht mehr ausschließlich die Städte für die Lärmaktionsplanung der Schienenstre- cken zuständig sind. Durch die Änderung des §47 d des BImSchG wurde pauschal veran- kert, dass öffentliche Eisenbahnunternehmen an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken haben. Zusätzlich ist ab 2015 das Eisenbahnbundesamt zuständig, eine bundesweite Lärmaktionsplanung für alle Hauptschienenstrecken des Bundes zu erstellen; und in Bal- lungsräumen zusätzlich mitzuwirken. 6.2. Belastetenzahlen Schienenverkehrslärm Tabelle 14: Abschätzung der belasteten Menschen gemäß VBEB [18] (Schienenver- kehrslärm)
3
4
Sp 1
2
Belastete Menschen - Schienenverkehrslärm -
von bis Höhe der Belastung
Ze
L DEN L Night Anzahl der Einwohner im Gemeindegebiet 100
dB(A)
1 50 55 2 55 60 3 60 65 4 65 70 5 70 (75) 6 (75) 7 Summe
- 160
10
20
0 0 0
0 0 0
-
180
110
Tabelle 15: Abschätzung der belasteten Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäu- ser (Schienenverkehrslärm)
3
4
5
6
Sp 1
2
Belastete Fläche, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser - Schienenverkehrslärm -
Höhe der Belastung L DEN
Ze
Fläche
Wohnungen
Schulen
Krankenhäuser
von bis
dB(A)
0,64 0,22 km² 0,00 0,86
Anzahl im Gemeindegebiet
1 55 65 2 65 75 3 75 4 Summe
80
0 0 0 0
0 0 0 0
0 0
80
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20. November 2014
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