Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
Seite 38 Proj.Nr.: 07069.03
Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
7.
Abwägung lärmmindernder Maßnahmen „Straße“
7.1. Allgemeines Die Umsetzung der Lärmaktionsplanung ist seit der 1. Stufe ein ständig laufender und weitergehender Prozess. In der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung [24] wurden Maßnah- menvorschläge zusammengestellt und bewertet. Mit der nun anstehenden Überprüfung werden diese erneut bewertet. Weiterhin besteht die Möglichkeit, weitere Maßnahmen- vorschläge zu erarbeiten und diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zu prüfen und im Rah- men einer Kosten-Nutzen–Analyse sowie Machbarkeit zu bewerten. Im weiteren Verlauf der Lärmminderungsplanung (Überprüfung / Fortschreibung mindestens alle 5 Jahre) können ebenso weitere Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. In jeder Bearbeitungs- stufe sollte je nach Einschätzung der Lärmsituation und Abwägungsergebnis ein Maß- nahmenkatalog erstellt werden. 7.2. Maßnahmenvorschläge 7.2.1. Maßnahmenvorschläge der 1. Stufe Nachfolgende Maßnahmenvorschläge wurden aus der Lärmaktionsplanung der 1. Stufe [24] zusammengetragen und bewertet. Tabelle 16: Maßnahmenvorschläge der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung Sp 1 2 3 4
Maßnahmenvorschlag
Abwägung
Prüfung Ergebnis
Nr. Beschreibung 1.1 Bau einer Ortsumgehung
Reduzierung der Verkehrsbelastungen der Hamburger Straße und damit Reduzierung der Lärmbelastungen im Wohnbebauungsnahen Bereich der Hamburger Straße
zu empfehlen
zur Entlastung der Hamburger Straße
rechner.
Prüfung 01
1.2 Bau eines Lärmschutzwall an der Autobahn A7
Reduzierung der Belasteten Einwohner verursacht durch die Lärmemissionen der Autobahn
nicht zu empfehlen, schlechtes Kosten- Nutzen- Verhältnis
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20. November 2014
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