Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
Seite 46 Proj.Nr.: 07069.03
Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
Aus schalltechnischer Sicht ist die Maßnahme zu empfehlen, jedoch ist die Umsetzung abhängig von der Einschätzung des Baulastträgers. Einen Rechtsanspruch auf Lärm- schutzmaßnahmen an bestehenden Straßen besteht nicht. Ansatzpunkte zur Durchset- zung sind die Ausführungen des § 45 der Straßenverkehrsordnung sowie die Lärmschutz- richtlinien StV (vergleiche Abschnitt 3.3.2.2). Im Bereich zwischen der Schleswig-Holstein-Straße und dem Kieferweg ist eine einfache- re Durchsetzbarkeit gegeben, da die Norderstedter Straße in diesem Bereich eine Ge- meindestraße ist und keine Widmung einer Kreis- oder Landesstraße hat. Entsprechend der Prüfung 02 wurde auch hier zur Abschätzung der Belasteten lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit angesetzt. 7.3.1.4. Prüfung 04: LKW Durchfahrtsverbot auf der Norderstedter Straße im Be- reich zwischen Schleswig-Holstein-Straße und Kiefernweg (> 3,5 t) Tabelle 23: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.8 auf Belastetenzahlen der Bebauung im Bereich der Norderstedter Straße zwischen Schleswig- Holstein-Straße und Kiefernweg
Sp 1
2
3
4
5
6
7
8
Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 04
Höhe der Belastung
Ze
Teilgebiet L DEN
Teilgebiet L Night
von bis
dB(A)
Ohne
Mit
Veränderung Ohne
Mit
Veränderung
1 50 55
-
-
-
213
143
-33%
2 55 60
166
209
26%
71
4
-95%
3 60 65
193
85
-56%
0
0
0%
4 65 70
42
0
-99%
0
0
0%
5 70 (75)
0
0
0%
0
0
0%
6 (75)
0
0
0%
-
-
-
Summe
400
294
-26,5% 284
147
-48,4%
7
Ein Durchfahrtsverbot für LKW größer 3,5 t würde im Bereich zwischen der Schleswig- Holstein-Straße und dem Kiefernweg abschätzungsgemäß zu einer nahezu vollständigen Eliminierung der hoch Belasteten führen (Zeile 4 L DEN / Zeile 2 L Night ). Zusätzlich würden auch in den Isophonenbändern 60 dB(A) ≤ L DEN < 65 dB(A) / 55 dB(A) ≤ L Night < 60 die Belasteten erheblich reduziert werden. Aus schalltechnischer Sicht ist diese Maßnahme daher zu empfehlen. Jedoch ist darauf hinzuweisen, dass nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie der SV-Anteil (Schwerverkehrs- anteil > 3,5t) berücksichtigt wurde, wohingegen im nationalen Recht der Lkw Anteil > 2,8 t verwendet wird.
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20. November 2014
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