Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
Seite 52 Proj.Nr.: 07069.03
Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
Zusätzlich wurden die Auswirkungen dieses Maßnahmenvorschlags auf die Belasteten- zahlen in diesem Bereich abgeschätzt und in nachfolgender Tabelle 28 angegeben. Tabelle 28: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.13 auf Belastetenzahlen in dem betreffenden Bereich an der L284
Sp 1
2
3
4
5
6
7
8
Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 09 Teilgebiet L DEN Teilgebiet L Night
Höhe der Belastung
Ze
von bis
dB(A)
Ohne
Mit
Veränderung Ohne
Mit
Veränderung
1 50 55
-
-
-
19
16
-16%
2 55 60
82
74
-10%
8
1
-88%
3 60 65
12
8
-33%
0
0
0%
4 65 70
6
0
-93%
0
0
0%
5 70 (75)
0
0
0%
0
0
0%
6 (75)
0
0
0%
-
-
-
Summe
100
82
-17,4% 27
17
-37,0%
7
Demnach ergeben sich auf einer Immissionsorthöhe von 4 m über Gelände wesentliche Reduzierungen der Belasteten insbesondere in den oberen Isophonenbändern und dieser Maßnahme ist aus schalltechnischer Sicht zu empfehlen. Demgegenüber stehen Kosten von etwa 215.000 Euro. Mit Blick auf die Abbildung 3 ist aus schalltechnischer Sicht zu empfehlen, den aktiven Lärmschutz sowohl westlich als auch östlich über die Bebauung hinauszuziehen. Dies ist jedoch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Eigen- tumsverhältnissen.
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20. November 2014
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