Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

Seite 52 Proj.Nr.: 07069.03

Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Zusätzlich wurden die Auswirkungen dieses Maßnahmenvorschlags auf die Belasteten- zahlen in diesem Bereich abgeschätzt und in nachfolgender Tabelle 28 angegeben. Tabelle 28: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.13 auf Belastetenzahlen in dem betreffenden Bereich an der L284

Sp 1

2

3

4

5

6

7

8

Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 09 Teilgebiet L DEN Teilgebiet L Night

Höhe der Belastung

Ze

von bis

dB(A)

Ohne

Mit

Veränderung Ohne

Mit

Veränderung

1 50 55

-

-

-

19

16

-16%

2 55 60

82

74

-10%

8

1

-88%

3 60 65

12

8

-33%

0

0

0%

4 65 70

6

0

-93%

0

0

0%

5 70 (75)

0

0

0%

0

0

0%

6 (75)

0

0

0%

-

-

-

Summe

100

82

-17,4% 27

17

-37,0%

7

Demnach ergeben sich auf einer Immissionsorthöhe von 4 m über Gelände wesentliche Reduzierungen der Belasteten insbesondere in den oberen Isophonenbändern und dieser Maßnahme ist aus schalltechnischer Sicht zu empfehlen. Demgegenüber stehen Kosten von etwa 215.000 Euro. Mit Blick auf die Abbildung 3 ist aus schalltechnischer Sicht zu empfehlen, den aktiven Lärmschutz sowohl westlich als auch östlich über die Bebauung hinauszuziehen. Dies ist jedoch abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und Eigen- tumsverhältnissen.

07069.03 bericht.docx

20. November 2014

L AIR M CONSULT GmbH gedruckt: 20. November 2014

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