Henry Schein Medical - Hygiene 2024
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Mini-Lexikon Desinfektion & Hygiene
Aldehyde Desinfektionswirkstoff mit sehr breitem Wirkungsspektrum und einer sehr guten Materialverträglichkeit gegenüber den meisten Materialien. Aldehyde reagieren mit Proteinen und denaturieren sie. Beim Einsatz von aldehydhaltigen Lösungen bei der Instrumen tendesinfektion ist daher eine Vorreinigung der Instrumente wich tig. Aldehyde sind nicht mit Aminen kompatibel. Ein Kontakt der beiden Wirkstoffe kann zu bräunlichen Verfärbungen führen. Amine Desinfektionswirkstoff mit sehr guter Materialverträglichkeit ge genüber den üblichen Materialien wie Metallen, PVC und Fliesen. Amine sind oberflächenaktive Substanzen und setzen die Oberflä chenspannung einer Lösung herab, dadurch besitzen sie neben ihrer bioziden Wirkung auch eine gute Reinigungsleistung. Durch ihren oberflächenaktiven Charakter ziehen sie auf die behandelten Ober flächen auf und können klebrige Flächen oder Verfärbungen verur sachen. Um diesen Effekt zu verhindern, sollte regelmäßig eine Unterhaltsreinigung der Flächen mit einem Neutralreiniger erfol gen. Amine sind nicht mit Aldehyden kompatibel. Ein Kontakt der beiden Wirkstoffe kann zu bräunlichen Verfärbungen führen. Bakterizidie Abtötung von Bakterien durch thermische, chemothermische und chemische Verfahren. DGHM-Liste Diese Liste wurde zum 01. Januar 2006 von der Desinfektionsmit tel-Liste des VAH abgelöst. Fungizidie Abtötung von Pilzen durch thermische, chemothermische und che mische Verfahren. Hygieneverordnungen Durch das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ (August 2011) wurden alle Landesregierungen dazu verpflichtet, bis Ende März 2012 jeweils eine Verordnung zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen zu erstellen. Alle Hygieneverordnungen müssen einigen im IfSG dar gestellten Mindestanforderungen genügen. Jedoch gibt es Abwei chungen in den Hygieneverordnungen, da die jeweiligen Landesregierungen einige Sachverhalte unterschiedlich interpre tieren. Auf der Website der DKG (siehe Tabelle) stehen alle 16 Ver ordnungen zum Download bereit.
IfSG Infektionsschutzgesetz. Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Zweck dieses Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infek tionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhin dern. Levurozidie Abtötung von Hefepilzen (z.B. Candida albicans) durch thermische, chemothermische und chemische Verfahren. MRE (MRSA) Multiresistente Erreger, der bekannteste ist der MRSA-Keim (Methi cillin-resistenter Staphylococcus aureus). MRE sind Erreger die ge genüber vielen Antibiotika weitgehend unempfindlich sind. Diese Unempfindlichkeit trifft aber für die genannten Desinfektionsmit telwirkstoffe, unter anderem auch Alkohole, nicht zu. Papova-/Papilloma-/Polyomaviren „Papovaviren" ist eine nicht mehr aktuelle Kurzbezeichnung, ein Kunstwort, und steht für Pa pillomaviren, Po lyomaviren und va ku olisierende Viren. Das Testvirus für diese Virusfamilie war das Polyomavirus SV 40, welches auch weiterhin als Testvirus einge setzt wird. Dies bedeutet, dass Produkte, die gegen Polyomaviren als wirksam begutachtet wurden, in diesen Konzentrationen und Ein wirkzeiten auch gegen Papillomaviren eingesetzt werden können und wirksam sind. QAV quarternäre Ammoniumverbindungen: Desinfektionswirkstoff mit einem Wirkungsspektrum gegen Bakterien, Pilze und behüllte Viren. Aufgrund der Nichtflüchtigkeit der Verbindungen ist eine Geruchs belastung allgemein sehr gering. Dadurch kann eine gute Rema nenzwirkung erzielt werden. Unter Verwendung QAV-haltiger Produkte kann es allerdings zu einer stärkeren Rückstandsbildung auf den Flächen kommen, dies kann durch regelmäßige Aufnahme mit einem Neutralreiniger wieder abgetragen werden. QAV sind sehr materialverträglich. RKI-Liste Liste von Desinfektionsmitteln bzw. -verfahren, die bei behördlich angeordneter Desinfektion/ Entseuchungen vom Robert Koch-In stitut RKI für wirksam befunden wurden. Nur gelistete Produkte
Haut-und Händedesinfektion
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