Uetersen - Die Rosen und Hochzeitsstadt

„Dorfbahnhof, Nein Danke” bereits vor 150 Jahren

Diesen Schritt zur Eigenständigkeit vom Kloster scheint man in Uetersen nicht als Befreiung empfunden zu haben. In einer Sitzung des Fleckens- vorstandes am 27. Nov. 1869, in der über die Annahme des Titels „Stadt“ diskutiert wurde, beschloss man die Annahme. „Obwohl die Commune Vertretung keinen Nutzen aus der Annahme dieses Titels für den Ort ersehen könne, doch mit Rück- sicht auf den Inhalt der gedachten Ministerial-Verfügung, wonach dem Orte auch keine weiteren Pflichten daraus erwachsen (können) und um sich nicht anderen Orten gegenüber auszuschließen“, wurde zuge- stimmt.

zur Folge: die Loslösung von der Klö- sterlichen Obrigkeit. Im „Localstatut“ von 1865 hieß es noch zur „Beauf- sichtigung der Fleckensverwaltung (§ 59): Die von Seiten des Staats erfor- derliche Aufsicht über die Fleckens- gemeinde wird durch die klösterliche Obrigkeit geführt“. Undweiter: „In allenGemeindean- gelegenheiten geht der Recurs an die Klösterliche Obrigkeit und von deren Entscheidung an die Landesregie- rung…“ Nun war die Stadtverwal- tung allein der preußischen Regie- rung verantwortlich und die Abhän- gigkeit vom Kloster war damit been- det.

scheid auf die Eingabe des Ortsvor- standes um Anhalten der Courierzü- ge eingetroffen, weil denselben da- durch ihr Character als Eilzüge ge- nommen werden würde und dies Verkehrsinteressen nicht entspräche. Die Bewohner Uetersens und Um- gebung werden sich hiemit indeß nicht beruhigen können und gewiß Alles anwenden um eine Aenderung zu erlangen.“ Wohl war! (rvz)

Der Wunsch nach schnellen Zug- verbindungen bewegte die Men- schen in unserer Region bereits vor 150 Jahren. So lesen wir in derselben Ausgabe des „Uetersener Wochen- blattes“ vom 6. Januar 1870, in der die Verleihung der Stadtrechte ange- kündigt wird, auch folgende Mel- dung: Uetersen, den 5. Januar. Am 2. d. Mts. ist vom k. [königlichen] Han- delsministerium ein abschlägiger Be-

Das 1903 erbaute Postamt im Großen Sand 31.

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