SVHU FROGS-News Januar 2020

FÖRDERUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN IM HANDBALLSPORT _ _________________________________________________________

AUSWAHLMASSNAHMEN DES KREISHANDBALLVERBANDES FÜR DIE E- UND D-JUGEND (Wulf Winterhoff) FÖRDERUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN

Wie aber passt eine Auswahlmaßnahme mit dem Kinderhandballkonzept zusammen? Eine Frage die sich aufdrängt aber ebensogut beantwortet werden kann. Auswahlmaßnah- men richten sich in erster Line an Kinder, die bereits bei der Grundlagenvermittlung und bei der individuellen Motorik ein stärkeres Talent zeigen als ggf. andere Kinder in ihrem Alter. Diese besonders talentierten Kinder erhalten über die Auswahlmaßnahme die Möglichkeit einer zusätzlichen individuellen Förderung, die im

an den Trainingseinheiten der Auswahlmaß- nahmen des KHV, die grundsätzlich alle zwei Wochen auf einem Samstag stattfinden, regelmäßig teilnehmen. Die DHB-Spielord- nung (DHB SpO) hat mit dem §82 ein Instrument geschaffen, dass für diese Verlässlichkeit sorgen soll und Spielerinnen und Spieler für die Vereinsmannschaft sperrt, wenn sie aufgrund eines Punktspiels der eigenen Vereinsmannschaft der Fördermaßnahme fernbleiben. Im Klartext heißt das: In dem Fall, dass eine Spielerin oder ein Spieler, die oder der zum Kader einer Auswahlmannschaft gehört, die Auswahlmaßnahme ausfallen lässt, um mit ihrer oder seiner Vereinsmannschaft um Punkte zu spielen, wird das Punktspiel für seine Mannschaft im Nachgang als verloren gewertet wird. Schließlich wurde eine Spielerin oder ein Spieler eingesetzt, der aufgrund der Auswahlmaßnahme für Punktspiele gesperrt war. Den Verbänden der Länder und Kreise wird im § 82 DHB SpO, der auf DHB-Ebene für die Maßnahmen der Bundesauswahlen gilt, ausdrücklich die Umsetzung auf eigener Ebene gestattet aber gleichzeitig Spielraum bei der Ausgestaltung und Auslegung im Rahmen von Zusatzbestimmungen zu den jeweiligen Spielordnungen eingeräumt. So hat der Handballverband Schleswig-Holstein eine Zusatzbestimmung zum §82 der DHB-SpO geschaffen und veröffentlicht, die für die Maßnahmen der Landesauswahlen gilt. Darin wird den Kreishandballverbänden wiederum eingeräumt für ihren Spielbetrieb abweichende Regelungen zu treffen. Eine Zusatzbestimmung in den Durchfüh- rungsbestimmungen für die Regionen Süd/ Ostsee oder dem KHV Segeberg selbst gibt es offensichtlich nicht. Der KHV Segeberg verzichtet nach jüngster Entscheidung auf eine Umsetzung dieser Bestimmung. Damit entspricht der KHV Segeberg den Grundsät- zen des Kinderhandballs, die vor allem den Spaß am Handball fördern. Die sportliche Heimat unserer jungen Sportlerinnen und

Zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Handballsport gehört für den SVHU HANDBALL nicht nur die sportliche Förderung im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, also im Training, im Spielbetrieb oder auf Turnieren, sondern auch den besonders talentierten Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Auswahlmannschaften auf Ebene des Kreises oder/und des Landes zu ermöglichen. Die Teilnahme an den Maßnahmen der Auswahl- mannschaften stellt dabei eine Ergänzung und keinen Ersatz für das Training im Verein dar. Aber es liegt auch auf der Hand, dass sowohl in einer Auswahlmannschaft, als auch im Verein Handball als Mannschaftssportart betrieben wird und die jungen Sportlerinnen und Sportler in den Auswahlmannschaften die gleiche Verlässlichkeit und den gleichen Teamgeist mitbringen müssen wie in ihrem Verein. Nur so kann eine Förderung in diesem Rahmen und für die Kinder möglich und zielführend sein. Der KHV Segeberg bietet für den weiblichen und für den männlichen Bereich jeweils eine Auswahlmaßnahme an. Sie beginnt für Kinder im Alter von 8 bis 10 Jahren in der E- bzw. D-Jugend und endet mit ca. 12 Jahren im älteren D-, bzw. jüngeren C- Ju- gendjahrgang. Am Ende der Auswahlmaß- nahme des Kreises steht die Sichtung durch den Landesverband (HVSH) und der eventuellen Aufnahme des Kindes in den Kader der Landesauswahl. Das Konzept des Deutschen Handballbundes für den Kinderhandball sagt aus, dass in diesem Alter die Erlebnisse vor die Ergebnisse gestellt werden und den jungen Sportlerinnen und Sportlern fern ab von jeglichem Leistungsdruck und hin zu einer erlebnisori- entierten Entwicklung neben den Grundlagen der Sportart vor allem eins vermittelt werden soll: Der Spaß am Handballspiel. Für uns, als Handballabteilung, ist dieses Konzept bindend und soll auch genauso im Training und im Spiel umgesetzt werden. Eine Leistungsorien- tierung im Rahmen der Weiterentwicklung im Verein findet dann erst ab C-Jugend, also im Jugendhandball, statt.

fördern Wir wollen nicht nur fordern!

Verein wegen des Festhaltens am Trainings- konzept Kinderhandball im Mannschaftsver- bund so nicht geboten werden kann und soll. Im Verein wird eine solche Förderung dadurch ermöglicht, dass das Kind im nächsthöheren Jahrgang mittrainiert und durch ein Doppelspielrecht dort auch Wettkampferfahrungen sammelt. Die Auswahlmaßnahme ergänzt also das Vereinstraining um einen weiteren Baustein, damit besonders talentierte Kinder ihre individuellen Möglichkeiten und Fähigkei- ten über das Vereinstraining hinaus weiter entwickeln können. Insofern besteht auch kein Konflikt zwischen dem Trainingskon- zept und der Förderung durch Auswahlmaß- nahmen. Allerdings nur dann, wenn das Prinzip der Erlebnisorientierung weiterge- lebt wird. Paragraphen vs. Kinderhandball! Damit eine Auswahlmaßnahme für alle Seiten ihren Zweck erfüllt ist es erforderlich, dass die jungen Sportlerinnen und Sportler

6

FROGS NEWS • 05 • SAISON 2019/2020 • JANUAR 2020

Made with FlippingBook Annual report