SVHU FROGS-News November 2019

KEIN VEREIN OHNE MITGLIEDER ____________________________________________________________________________________________________

KEIN VEREIN OHNE MITGLIEDER

SO STEHT ES UM DEN VEREIN ... (Wulf Winterhoff)

verdient gemacht haben und deren Mitglied- schaft durch die Ehrenordnung geregelt wird. Alle Mitglieder, bis auf die Ehrenmit- glieder, eint, dass sie beitragspflichtig sind. Und zwar in der Höhe, die durch die Beitragsordnung für die jeweilige Mitglied- schaft vorgesehen ist. Alles klar? Interessant wird es aber erst dann, wenn man sich die Rechte und Pflichten der verschiedenen Mitgliedsformen im Vereinsleben betrach- tet. So können ordentliche Mitglieder (also volljährig und aktiv), fördernde oder passive Mitglieder, jugendliche Mitglieder (nicht volljährig und aktiv) ab der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ehrenmitglieder durch Antrags-, Diskussions- und Stimmrecht an der Willensbildung im Verein mitwirken. Innerhalb der Abteilungen dürfen die ordentliche Ordentliche Mitglieder müssen auch Beiträge zahlen. Erziehungsberechtigten das Stimmrecht für die jugendlichen Mitglieder ausüben, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch dann, wenn die Erziehungsberechtig- ten nicht Mitglied im Verein sind. Außer- halb der Abteilung, also auf Ebene des Gesamtvereins als Delegierter oder als Abteilungsleitung im Hauptausschuss, dürfen sie das nur dann, wenn sie selbst auch ordentliche Mitglieder sind. Also nur dann, wenn sie volljährig sind (ist wohl gegeben) und aktiv Sport ihm Verein betreiben. Also weder passives noch förderndes Mitglied sind. Heißt anders herum: Wer passives Mitglied ist, darf sein Kind auf Vereinsebene nicht vertreten. Dafür muss das Mitglied aktiv sein. Oder besser, es muss den Beitrag eines aktiven Mitglieds zahlen. Ob es Sport betreibt oder nicht, interessiert hier eigentlich nicht. Immer noch alles klar? Dann können wir ja weitermachen. Denn laut gültiger Satzung können nur ordentliche Mitglieder (also die volljährigen, die Sport betreiben) und Ehrenmitglieder, die bei ihrer

Ernennung zum Ehrenmitglied ordentliches Mitglied waren, im Verein ehrenamtliche Funktionen wahrnehmen, für die die Satzung eine Wahl vorsieht. Also Abtei- lungsleiter, Stellvertreter und Delegierte. Ordentliche Mitglieder müssen auch ordentliche Beiträge zahlen. Also den vollen Grundbeitrag und die Zusatzbeiträge der Abteilung für die sie tätig sind. Und das selbst dann, wenn das „ordentliche Mitglied“ tatsächlich gar keinen Sport betreibt, sondern „nur“ ehrenamtlich für den Verein etwas leisten möchte ohne auch nur irgendeine Leistung des Vereins entgegenzu- nehmen. Also kein Sportangebot, keine Ressourcen, keine Übungsleiter und keine Einrichtungen. Seine Freizeit, sein Engage- ment, möglicherweise seine Qualifikationen aber gibt, die Aufwendungen aus eigener Tasche begleicht und nichts in Anspruch nimmt. Immer noch alles klar? Passive und fördernde Mitglieder dürfen lt. Satzung zwar an der Willensbildung im Verein teilnehmen, gehören aber keiner Abteilung an. Also können die passiven Mitglieder praktisch nur außerhalb der Abteilung an der Willensbildung im Verein teilnehmen. Denn wie gesagt: keine Abteilung ist ihr Zuhause. Immer noch alles klar? Also für uns nicht. Aus diesem Grund möchten wir einen Antrag an die Delegiertenversammlung stellen, mit dem wir mehr Licht in´s Dunkle der Mitgliedschaften mit allen Rechten und Pflichten bringen wollen. Wir möchten vor allem erreichen, dass die „ordentliche Mitgliedschaft“, vor allem mit der Beitrags- pflicht nicht zu einem Hemmnis wird, um sich ehrenamtlich für Funktionen im Verein zur Verfügung zu stellen. Es ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar, dass die ehrenamtliche Tätigkeit, ohne dass auch nur eine einzige Leistung des Vereins in Anspruch genommen wird, mit einem vollen Beitrag berechnet wird. Die Beitragsordnung und die Regelungen zur Mitgliedschaft im SV Henstedt-Ulzburg e.V. sind aus der Sicht der Handballabteilung ohne erkennbare Linie. Das Recht auf Teilhabe an der Willensbildung und das Recht, in ehrenamtliche Funktionen gewählt zu werden, sollte aus unserer Sicht nicht

Der Verein (aus vereinen, eins werden und etwas zusammenbringen) bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereini- gung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist. Der SV Henstedt-Ulzburg ist so ein Verein. Ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen zur Verfolgung eines bestimm- ten Zwecks. Dem Sport im Allgemeinen und durch die Unterteilung in Sparten oder Abteilungen im Speziellen. Der Verein lebt also über den Zusammenschluss von Menschen, seinen Mitgliedern. Die Mitglieder erklären mit ihrem Beitritt die Anerkennung der Vereinssatzung mit der Beitragsordnung oder sonstigen Anlagen. Die Abteilungen können sich auf Grundla- ge und im Einvernehmen mit der Satzung eine Abteilungsordnung geben und so ihre abteilungsinternen Abläufe regeln. Die Mitgliedschaft im Verein ist durch die Satzung geregelt. Die Satzung des SV Henstedt-Ulzburg e.V. i.d. Fassung vom 06. Juni 2017 stellt im §4 die unterschiedlichen Formen der Mitgliedschaften dar. Da gibt es „ordentliche Mitglieder, jugendliche Mit- glieder, fördernde Mitglieder, passive Mitglieder, Kurzzeitmitglieder und Ehrenmitglieder“. Ordentliche Mitglieder sind volljährige Mitglieder, die dem Verein auf bestimmte Zeit beigetreten sind und aktiv Sport betreiben. Jugendliche Mitglie- der sind nicht volljährig (also vor der Vollendung des 17. Lebensjahres) und somit auch keine ordentlichen Mitglieder. Das jugendliche Mitglieder also keine ordentlichen Mitglieder sind, nur, weil sie nicht volljährig sind, verwirrt schon mal. Passive oder fördernde Mitglieder sind diejenigen, die keinen Sport betreiben und somit passiv sind. Fördernde Mitglieder können die passiven Mitglieder werden, wenn sie einen freiwilligen zusätzlichen monatlichen Beitrag leisten. Kurzzeitmitglieder sind die Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft von vornherein zeitlich auf weniger als 12 Monate begrenzt haben, um z.B. ein bestimmtes zeitlich begrenztes Angebot wahrnehmen zu können. Ehren- mitglieder können natürliche Personen werden, die sich um den Verein besonders

6

FROGS NEWS • 03 • SAISON 2019/2020 • NOVEMBER 2019

Made with FlippingBook - Online catalogs