SVHU FROGS-News November 2019

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ausschließlich an eine „ordentliche Mitglied- schaft“ mit allen Konsequenzen gekoppelt sein. Ein weiterer Fakt sorgt für Verwirrung. Übungsleiter erhalten grundsätzlich im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages und sofern notwendig auch darüber hinaus eine Entschädigung ihrer Aufwendungen, wie z. B. Fahrtkostenersatz. Vollkommen zu Recht. Aber entgegen den ehrenamtlichen Funktionsträgern gibt es für Übungsleiter keine Verpflichtung, überhaupt Mitglied zu sein. Zumindest nicht gem. der aktuell gültigen Satzung. Ich selbst wollte meine aktive Mitgliedschaft in eine passive Mitgliedschaft umwandeln, weil ich bereits seit Jahren nicht mehr aktiv am Sportbe- trieb teilnehme. Auf meinen Antrag bekam ich zur Antwort, dass ich damit die Niederlegung meines Amtes als Abtei- lungsleiter verbinden müsse, da die Satzung in dieser Funktion nur ordentli- che Mitglieder zulässt. Und hier sorgt ein weiterer Fakt für Verwirrung. Trainer, die Mannschaften in der Oberliga HH/SH betreuen, werden von den Durchführungsbestimmungen des Verbandes verpflichtet Mitglied in einem Verein zu sein, der dem DHB angegliedert ist. Interessanter Weise gilt das nicht für Trainer der Mannschaften auf Kreis- und Landesebene. Nicht einmal für die 3. Frauenbundesliga. Und um noch einen drauf zu setzen: Dafür genügt die passive Mitglied- schaft. Spätestens jetzt sollte die Verwirrung deutlich und komplett vollendet sein. Ein Sportverein lebt von seinen Mitgliedern und ihren Beiträgen. Das ist unbestritten. Er lebt aber auch von den Menschen, die in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit für Leben im Sportverein sorgen und den Sportverein erst funktionieren lassen. Darum sind wir davon überzeugt, dass wir eine Regelung brauchen, die für alle Mitglieder transparent ist, die das Solidaritätsprinzip verfolgt und möglichst große Möglichkeiten eröffnet, ehrenamtli- che Kräfte für unseren Verein zu gewinnen und zu begeistern, auch wenn sie keinen Sport treiben, also nicht „ordentliche“ Mitglieder sind. Darüber hinaus beschneiden wir uns selbst um ggf. potenziell starke, ehrenamtliche Funktionäre, wenn wir von denen auch noch Beiträge verlangen, die sich ggf. künftig für den Verein einbringen, wollen. Das gilt auch für Trainer oder Schiedsrichter. Das Ehrenamt ist unser größtes Kapital. Wenn wir als SVHU e.V. da nicht aufpassen und nicht flexibel werden, dann fährt ein weiterer Zug an uns vorbei. Zumindest bei Trainerin und Schiedsrichtern, die für den Spielbetrieb bei allen Mannschaftssportarten unentbehrlich sind, sind wir dann nicht mehr konkurrenzfähig. In der Folge werden wir es schwer haben, Trainer zu begeistern oder Schiedsrichter für uns zu gewinnen. Dann heißt es, Strafgelder zu zahlen für

jeden Schiedsrichter, den wir nicht stellen. Und das wir teuer. Viel teurer, als der Verzicht auf die Beiträge von „ordentlichen Mitgliedern“. Selbstverständlich funktioniert kein Verein ohne Mitglieder und Beiträge. Beiträge sind Mitgliedern Ein Sportverein lebt von seinen und ihren Beiträgen. aber auch die Leistungen, die die Mitglieder außerhalb von Bankeinzügen ihrer finanziel- len Beiträge leisten. Die ehrenamtliche Arbeit für den Verein. Gern würden wir sogar eine beitragsfreie Mitgliedschaft als Antrag einreichen. Das lässt die Satzung und der Gleichheitsgrundsatz im Vereinsrecht jedoch nicht zu. Es sei denn, der Verein mit allen Mitgliedern einigt sich „einstimmig“ auf eine solche Regelung. Das ist jedoch sehr unwahrscheinlich bei knapp 4.500 Mitglie- dern. Was bleibt, ist die passive Mitglied- schaft. Diese Mitgliedschaft als ausreichend zu beschreiben, um im vollen Umfang an der Willensbildung innerhalb und außerhalb der Abteilung, also auch für den ganzen Verein als Abteilungsleitung oder Delegierter wirken zu dürfen, ist das Ziel unseres Antrags an die Delegierten des SV Hen- stedt-Ulzburg e.V.. Das ist aus der Sicht der Handballabteilung auch eine realistische und nachvollziehbare Anerkennung der ehrenamtlichen Leistun- gen, die diese Menschen für den Verein erbringen. Das Ehrenamt ist der wertvollste Faktor für den Verein, dem man keine Hindernisse in den Weg legen sollte. Passive Mitglieder werden keiner Abteilung zugerechnet. Auch dann nicht, wenn sich das passive Mitglied einer bestimmten Abteilung besonders verbunden fühlt und/oder als ehemals aktives Mitglied lediglich seine aktive Zeit beendet hat. Das passive Mitglied ist sich diesem Status nicht bewußt. Die passiven Mitglieder werden derzeit in einer eigenen Gruppe von Mitgliedern verwaltet. Vom Mitbestimmungsrecht ist diese Gruppe praktisch ausgenommen, obwohl es ihr zumindest innerhalb einer Abteilung zustehen würde. Lt. gültiger Satzung sind nur ordentliche Mitglieder (volljährig, sporttrei- bend im Verein, volle Beitragspflicht inkl. eventueller Zusatzbeiträge) berechtigt, ein Mitbestimmungsrecht außerhalb der Abteilung wahrzunehmen und eine ehren- Unser Antrag imWortlaut: Aktueller Stand:

amtliche Funktion zu bekleiden, die lt. Satzung einer Wahl unterliegt. Die Handballabteilung beantragt, dass ... • passive Mitgliedschaften den Abteilungen zugeordnet werden sollen, für die sich das passive Mitglied entscheidet. Die passiven Mitglieder werden der jeweiligen Abtei- lung zugeordnet. Aus der Anzahl der passiven, fördernden und aktiven Mitglie- der ergibt sich die Anzahl der Mitglieder einer Abteilung, aus der sich in der Folge die Anzahl der Delegierten für die Delegiertenversammlung nach dem in der Satzung des SVHU e.V. beschriebenen Schlüssel ergibt. • passive Mitglieder das volle Mitbestim- mungsrecht erhalten und dieses sowohl innerhalb der Abteilung und auf Ebene des Gesamtvereins vorbehaltlos ausüben können. • die Abteilungen auch für ihre passiven Mitglieder einen angemessenen Anteil der Beitragsleistung für den Sportbetrieb erhalten • die Satzung erfasst, dass jeder, der im Verein eine Funktion übernimmt mindestens die passive Mitgliedschaft benötigt, es sei denn, die Tätigkeit wird auf Grundlage eines sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtigen Verhältnisses ausgeübt. • eine Zuordnung zu den Abteilungen erfolgt durch: • schriftliche Äußerung analog zum Antrag auf zusatzbeitragspflichtiger Mitgliedschaft bei Eintritt • automatisch nach Beendigung einer aktiven Mitgliedschaft und Wandlung in eine passive Mitgliedschaft. Die Abtei- lungszugehörigkeit bleibt erhalten, bis das Mitglied widerruft. Das Mitglied wird über die Zuordnung in Kenntnis gesetzt. Dadurch soll erreicht werden, dass • Hemmnisse für die Übernahme eines Ehrenamtes abgebaut werden • alle für den Verein ehrenamtlich tätigen Menschen grundsätzlich Mitglied sind und gleiche Rechte und Pflichten erhalten, ausgenommen der Teilnahme am Sportbe- trieb, was weiterhin nur aktiven Mitglie- dern zustehen soll. • passive Mitglieder aktiv an der Willensbil- dung und Mitbestimmung teilhaben • die Transparenz in die Mitgliedschaft aller Mitglieder gefördert wird • gleiche Behandlung aller für den Verein tätigen Menschen geschaffen wird, unabhängig von der Form der Mitglied- schaft • der Verein im Vergleich zu anderen Vereinen im Sinne des Ehrenamtes und im Sinne der Wahrnehmung von für den Verein wichtiger Funkionen konkurrenz- fähig bleibt. Die Handballabteilung bittet die Delegierten um ihre Zustimmung.

FROGS NEWS • 03 • SAISON 2019/2020 • NOVEMBER 2019

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