VHS Henstedt-Ulzburg

Allgemeine Hinweise

Was ist Bildungsurlaub? Wussten Sie eigentlich, dass laut Gesetzgeber rein formal jeder Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage bezahlte Freistellung im Jahr hat? Daran hat sich seit Einführung des Bildungsurlaubs in den 70er Jahren nichts geändert. Mit dem Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Arbeitnehmer*innen zum lebenslangen Lernen. Eine Woche lang lernen, neue Erkenntnisse gewinnen - beurlaubt von der Arbeit (daher die Bezeichnung Bildungsurlaub). Profitieren tun sowohl Arbeitnehmer*innen als auch Arbeitgeber*innen. Wer wünscht sich nicht motivierte und qualifizierte Mitarbeiter*innen, die ihre Zeit nutzen, um ihr Knowhow zu verbessern und innerhalb der Firma weiterzugeben. Aus berechtigten beruflichen und sozialen Gründen kann der Bildungsurlaub zwar vom Arbeitgeber versagt werden. Ihr Bildungsurlaubsanspruch verfällt dann jedoch nicht, sondern ist auf das folgende Jahr übertragbar.

Kleingruppe Kurse, die mit weniger als acht Teilnehmer*innen geplant werden, sind gekennzeichnet. Dadurch kann die Kurskalkulation von vergleichbaren Kursen abweichen. Kleingruppen bieten dafür eine intensivere und individuellere Lernatmosphäre, als es bei größeren Gruppen möglich wäre.

Digitale VHS Neben den Präsenzangeboten führt die VHS Henstedt-Ulzburg auch Online Seminare und Online-Vorträge durch. Nach einer regulären Anmeldung erhalten die Teilnehmer*innen einen entsprechenden Link sowie eine Meeting-ID, mit der sie sich zur angegebenen Kurszeit in die Veranstaltung einloggen können. Voraussetzung hierfür ist die Nutzung eines Endgerätes, das mit dem Internet verbunden und mit Kamera und Mikrofon ausgestattet ist. Für die von der VHS verwendete Software „Zoom-Meeting“ gelten gesonderte Datenschutzhinweise, die auf der Homepage der VHS einsehbar sind.

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