VHS Henstedt-Ulzburg

Teilnahmebedingungen der VHS Henstedt-Ulzburg

Angleichung an die Schulverhältnisse ,Q GHQ 6FKXOIHULHQ 6FKOHVZLJ +ROVWHLQ ¿QGHW ZHQQ QLFKW DQGHUV DQJHJHEHQ kein Kursbetrieb statt. Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen bleiben, gilt dies nicht für die Veranstaltungen der Volkshochschule.

Anmeldeverfahren Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind auf den in diesem Programm heft vorhandenen Vordrucken (auch per Telefax sendbar), schriftlich vor Beginn der Veranstaltung an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. An meldungen sind zudem auch per E-Mail oder über die Homepage der VHS möglich. Teilnehmer*innen, die Fortsetzungskurse der VHS besuchen, müssen sich ebenfalls auf diesem Wege in jedem Semester neu bei der VHS anmelden. Mit der Anmeldung ist die gleichzeitige Entrichtung der Ent gelte verbunden. Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen. Anmeldungen können daher nur berücksichtigt werden, soweit im gewünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS ist be müht, bei Überfüllung Ersatzkurse anzubieten. Soweit keine Benachrichti gung erfolgt, gilt die Anmeldung als angenommen. Eine Anmeldebestä tigung gibt es aus organisatorischen Gründen derzeit nicht! Mit der Anmeldung werden die Entgeltordnung und die Satzung der VHS aner kannt. Beide sind in der Geschäftsstelle einzusehen. Rücktrittsrecht Grundsätzlich ist ein Rücktritt (verbunden mit € 3,- Rücktrittsgebühr) nur bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn in schriftlicher Form (auch E-Mail) möglich. Bei Bildungsurlauben beträgt diese Frist grundsätzlich 21 Tage. Die Rücktrittsfrist bei Studienreisen ist gesondert im Programm vermerkt. Die Teilnahmegebühr wird vor Ablauf der jeweiligen Rücktrittsfrist in voller Höhe erstattet. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt werden die vollen Kursgebüh ren fällig. Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nach Ablauf der Rücktritts frist ausgeschlossen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt. Abmeldungen bei Kursleiter/innen sind unwirksam. Für Veranstaltun gen mit eingeschränktem Rücktrittsrecht gilt die jeweils im Ankündi gungstext ausgewiesene Sonderregelung. In jedem Fall wird bei einem Rücktritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 3,00 erhoben. Teilnehmerentgelt Das Teilnehmerentgelt für den gewählten Kurs ist bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn entweder durch Erteilen einer SEPA-Einzugsermächtigung oder durch Überweisung auf das VHS-Konto zu bezahlen. Die Bankverbindungen ¿QGHQ 6LH XQWHU GHU 5XEULN 9+6 $OOJHPHLQ ,P )DOOH GHV 9HUVlXPQLVVHV ZHU den Mahngebühren lt. § 4,2 der Entgeltordnung erhoben. Achtung: Nach Ab lauf der regulären Kündigungsfrist sind sowohl die Kursgebühr, als auch die Materialumlage/Lebensmittelumlage in vollem Umfang zu bezahlen.

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