VHS Henstedt-Ulzburg

Teilnahmebedingungen der VHS Henstedt-Ulzburg

Teilnehmerentgelt Das Teilnehmerentgelt für den gewählten Kurs ist bis spätestens 2 Tage vor Kursbeginn entweder durch Überweisung auf eines der VHS-Konten oder durch Erteilen einer SEPA-Einzugsermächtigung zu bezahlen. Die Bankverbindung finden Sie unter der Rubrik VHS Allgemein. Im Falle des Versäumnisses werden Mahngebühren lt. § 4,2 der Entgeltord nung erhoben. Achtung: Nach Ablauf der regulären Kündigungsfrist sind sowohl die Kurs gebühr, als auch die Materialumlage/Lebensmittelumlage in vollem Umfang zu bezahlen. Ermäßigung Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten gegen Vorlage eines gültigen Nachweises vor Kursbeginn eine Ermäßigung in Höhe von 75% auf die Kursgebühr, sofern dieses nicht von vornherein ausgeschlossen oder eingeschränkt ist. Mitglieder der VHS Henstedt-Ulzburg e.V. erhalten eine Ermäßigung von 10 %, sofern diese nicht von vornherein ausgeschlos sen ist. Die Ermäßigungen beziehen sich nicht auf in der Kursgebühr ent halten Lernmaterialien, Umlagen oder Prüfungsgebühren. Diese müssen in voller Höhe entrichtet werden. Für Veranstaltungen oder Lehrgänge, die in Kooperation mit anderen Volkshochschulen oder anderen Institutionen durchgeführt werden, gelten eingeschränkte Ermäßigungsmöglichkeiten. Die jeweiligen Konditionen werden auf einen mündlichen oder schriftlichen Antrag hin ermittelt und kurzfristig beschieden.

Ausstellen von Bescheinigungen Für das Ausstellen einer Teilnahmebescheinigung ist ein Verwaltungsent gelt in Höhe von EUR 3,00 zu entrichten.

Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft bei der VHS beträgt für Einzelpersonen pro Jahr EUR 12,00, für Ehepaare EUR 17,00, für eine Familie EUR 24,00 (Beitrittsformu lar am Schluss des Programmheftes).

Erstattung Wenn die VHS einen bereits laufenden Kurs einstellen muss, werden die bereits eingezahlten Teilnehmer*innenentgelte anteilig zurückerstattet.

142

Made with FlippingBook - Online Brochure Maker