Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
Seite 31 Proj.Nr.: 07069.03
belastungen zurückzuführen. Damit wohnen per se mehr Menschen an betrachteten Straßenzügen. Des Weiteren wurden genauere Eingangsdaten für die Modellerstel- lung verwendet. Dies ist in erster Linie ein 3D-Gebäudemodell mit Gebäudehöhen, weiterhin wurde das Verfahren der Zuordnung der Einwohner zu den Gebäuden kon- kretisiert. In der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (Spalte 6) wurden die Verkehrsmengen für alle Straßenabschnitte weiter konkretisiert (siehe Abschnitt 4.3). Des Weiteren wur- den für die Straßenabschnitte für die keine aktuelleren Verkehrserhebungen vorlagen die Verkehrsmengen aus dem Jahr 2005 aus dem Verkehrsentwicklungsplan der Gemeinde Henstedt-Ulzburg aus dem Jahr 2006 verwendet und mit einer Steigerung von 0,5 % pro Jahr auf das Jahr 2018 hochgerechnet, da bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplans festgestellt wurde das die verwendeten Zahlen der 2. Stufe der Lärmkartierung teilweise zu hoch angesetzt wurden. Aufgrund der angepassten Ver- kehrsmengen sind im Bereich der sehr hohen Belastungen Abnahmen zu verzeich- nen. Zusätzlich wurde umfangreich weitere Bebauung beachtet sowie die Einwohner- zahlen hochgerechnet. 5.4. Definition der Bereiche mit Lärmkonflikten Zur Definition der Bereiche mit Lärmkonflikten gibt es keine Auslöseschwellen, sondern es soll individuell entschieden werden, ab wann ein Bereich als solcher definiert wird. Grund- sätzlich ist das Ziel der Lärmaktionsplanung, in Anlehnung an als Orientierungshilfe her- angezogen werden. Tabelle 3, die Bereiche mit hohen und sehr hohen Belastungen zu entlasten. Gemäß den Ergebnissen und Einschätzungen der Belastetenzahlen in Abschnitt 5.3.2 sind für den Prognose-Nullfall 2018 sowohl sehr hoch als auch hoch belastete Menschen abgeschätzt worden. In diesem Schritt soll aufgezeigt werden, in welchen Bereichen bzw. im Nahbe- reich welcher Lärmemittenten diese Einwohner der Gemeinde Henstedt-Ulzburg wohnen. Aufgrund der wesentlichen Anzahl an Belasteten wird sich in dieser Stufe zunächst auf diese Bereiche konzentriert, die Einschätzung der Lärmsituation soll jedoch stets individu- ell vorgenommen werden. Somit werden in dieser Stufe der Lärmaktionsplanung gemäß den Kriterien in nachfolgen- der Tabelle 13 die Bereiche näher betrachtet, in denen für Wohngebäude Fassadenpegel mit Lärmindizes L DEN ≥ 65 dB(A) / L Night ≥ 55 dB(A) abgeschätzt wurden, um nun für die Bereiche mit hoher bzw. sehr hoher Belastung Möglichkeiten der Lärmminderung zu erör- tern.
L AIR M CONSULT GmbH
20. November 2014
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