Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
Seite 42 Proj.Nr.: 07069.03
Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
7.3.1.1. Prüfung 01: Bau einer Umgehungsstraße Dieser Maßnahmenvorschlag aus der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung sah den Bau einer Umgehungsstraße vor. Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung verwendete Planvariante umfasst einen Streckenverlauf ausgehend von der Kadener Chaussee zunächst Richtung Norden entlang der Gemeindegrenze und im weiteren Verlauf entlang der Westerwohler Straße. Die Umgehungsstraße endet im Norden an der L326. Im Rahmen der 2. Stufe wird diese Planvariante erneut geprüft. Die Veränderungen der Verkehrsbelastungen für diese Maßnahme entstammen dem Verkehrsentwicklungs- plan [34] der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. Da diese Maßnahme Auswirkungen auf das gesamte Gemeindegebiet hat, wird dieses im Rahmen der vorliegenden Prüfung, als gesamtes betrachtet. Die Lärmkarten für diesen Prognose-Planfall sind in der Anlage A 5 dargestellt. Tabelle 19: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 1.1 auf das gesamte Ge- meindegebiet
Sp 1
2
3
4
5
6
7
8
Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 01 gesamtes Gemeindegebiet L DEN gesamtes Gemeindegebiet L Night
Höhe der Belastung
Ze
von bis
dB(A)
Ohne
Mit
Veränderung Ohne
Mit
Veränderung
1 50 55
-
-
-
1.066
962
-10%
2 55 60
1.570
1.431
-9%
530
418
-21%
3 60 65
988
883
-11%
18
7
-60%
4 65 70
478
371
-22%
0
0
0%
5 70 (75)
17
6
-66%
0
0
0%
6 (75)
0
0
0%
-
-
-
Summe
3.053
2.691
-11,8% 1.613
1.387
-14,0%
7
Durch den Bau der Umgehungsstraße würden sich die Belasteten Menschen in allen Iso- phonen-Bändern merkbar reduzieren. Im Detail reduzieren sich die belasteten im Bereich der sehr hohen Belastungen (Zeile 5 L DEN / Zeile 3 L Night ) abschätzungsgemäß um mehr als die Hälfte, aber auch im Bereich der hohen Belastungen ist eine deutliche Reduzie- rung abgeschätzt worden (Zeile 4 L DEN / 2 L Night ). In der nachfolgenden Tabelle wird zusätzlich aufgezeigt, wie sich die Flächenverlärmung im Gemeindegebiet durch diese Maßnahme abschätzungsgemäß verändern würde.
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20. November 2014
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