Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung

2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -

Seite 43 Proj.Nr.: 07069.03

Tabelle 20: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 1.1 auf das gesamte Ge- meindegebiet

Sp 1

2

3

4

5

Vergleich der belasteten Flächen Prognose-Planfall gemäß Prüfung 01 gesamte Stadt L DEN

Höhe der Belastung

Ze

von bis

dB(A)

Ohne

Mit

Veränderung

1 55

60

2,51

2,64

5%

2 60

65

1,26

1,37

9%

3 65

70

0,70

0,77

10%

4 70

75

0,36

0,34

-6%

5 75

0,08 4,91

0,07 5,19

-13% 5,7%

Summe

6

Es zeigt sich, dass die Flächenverlärmung der Gemeinde Henstedt-Ulzburg durch diese Maßnahme in Summe geringfügig erhöhen würde. Diese Erhöhung liegt darin Begründet, das die geplante Umgehungsstraße durch Bereiche führt, die durch die Autobahn bereits durch die Flächenverlärmung belastet sind und diese zusätzlich erhöht. Die Maßnahme ist aus schalltechnischer Sicht somit grundsätzlich positiv zu bewerten. Mit Blick auf die geplanten Baukosten von etwa 22,8 Millionen Euro steht die geplante Maßnahme jedoch im Verhältnis zur Reduzierung der belasteten Menschen in einem schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Entlastungen aus schalltechnischer Sicht sollten für die Umsetzung ein Aspekt von mehreren sein, dabei könnten folgende weitere Aspekte von Bedeutung sein. So kann die geplante Maßnahme zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt führen, da die Ver- kehrsbelastungen im Innenstadtbereich abnehmen würde, dies würde im gleichen Zuge auch eine mögliche Reduzierung der Luftschadstoffbelastungen im Gemeindegebiet be- deuten. Es muss jedoch angemerkt werden, dass die Betrachtung der geplanten Umgehungsstra- ße nur im Rahmen der Lärmaktionsplanung durchgeführt wurde und somit nur als Ab- schätzung angesehen werden darf. Für eine abschließende Abwägung der Umgehungs- straße ist eine ausführliche schalltechnische Untersuchung nach den nationalen Rechen- vorschriften durchzuführen.

L AIR M CONSULT GmbH

20. November 2014

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gedruckt: 20. November 2014

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