Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
Seite 48 Proj.Nr.: 07069.03
Anlage zur 2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt- Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
7.3.1.6. Prüfung 06: 30 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit auf Teilabschnitten der Maurepasstraße (Landesstraße L75) NACHTS Dieser Maßnahmenvorschlag sieht analog zur Prüfung 02 vor, auf der Maurepasstraße, im Bereich zwischen der Hamburger Straße und der Straße Am Trotz, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für den Nachtzeitraum anzuordnen. In nachfolgender Tabelle sind die Auswirkungen dieser Maßnahme dargestellt, betrachtet wird dabei ein großräumlicher Bereich um die Straßenabschnitte, die durch diesen Maß- nahmenvorschlag eine Veränderung erfahren. Tabelle 25: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.10 auf Belastetenzahlen der Bebauung im Bereich der Maurepasstraße
Sp 1
2
3
4
5
6
7
8
Teilgebiet L Night Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 06 Teilgebiet L DEN
Höhe der Belastung
Ze
von bis
dB(A)
Ohne
Mit
Veränderung Ohne
Mit
Veränderung
1 50 55
-
-
-
55
49
-10%
2 55 60
37
41
10%
26
4
-84%
3 60 65
54
57
5%
0
0
0%
4 65 70
25
16
-37%
0
0
0%
5 70 (75)
0
0
0%
0
0
0%
6 (75)
0
0
0%
-
-
-
Summe
117
114
-2,4%
80
53
-33,5%
7
Deutliche Reduzierungen sind im Nachtzeitraum abgeschätzt worden. Die hoch Belaste- ten werden nahezu eliminiert (Zeile 2 L Night ). Auch im Lärmindex L DEN gibt es eine Redu- zierung der Belasteten im Isophonenband ≥ 65 dB(A) (Zeile 4 L DEN ). Da es sich bei der Maurepasstraße um eine Landesstraße handelt, ist auf die schwierige Durchsetzbarkeit gemäß Prüfung 02 sowie Abschnitt 3.3.2.2 zu verweisen. Auch für diese Prüfung wurde lediglich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Be- rechnungen angesetzt und nicht die tatsächlich gefahrene (vergleiche Prüfung 02)
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20. November 2014
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