Gemeinde Henstedt-Ulzburg: Lärmaktionsplanung
2. Stufe der Lärmaktionsplanung (2013) der Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Fortschreibung Lärmaktionsplan der 1. Stufe -
Seite 49 Proj.Nr.: 07069.03
7.3.1.7. Prüfung 07: 60 km/h zul. Höchstgeschwindigkeit auf der Schleswig- Holstein-Straße (Landesstraße L284) Dieser Maßnahmenvorschlag sieht vor die Geschwindigkeit auf der Schleswig-Holstein- Straße ganztägig im Bereich der Wohnbebauung auf 60 km/h zu reduzieren. Nachfolgende Tabelle zeigen die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die in diesem Be- reich und im Nahgebiet dieser liegende Bebauung. Tabelle 26: Auswirkung des Maßnahmenvorschlags Nummer 2.11 auf Belastetenzahlen in dem betreffenden Bereich an der Schleswig-Holstein-Straße
Sp 1
2
3
4
5
6
7
8
Vergleich der Belasteten Einwohner Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall gemäß Prüfung 07 Teilgebiet L DEN Teilgebiet L Night
Höhe der Belastung
Ze
von bis
dB(A)
Ohne
Mit
Veränderung Ohne
Mit
Veränderung
1 50 55
-
-
-
11
14
25%
2 55 60
11
9
-14%
14
10
-25%
3 60 65
13
14
10%
2
1
-59%
4 65 70
11
8
-27%
0
0
0%
5 70 (75)
2
1
-40%
0
0
0%
6 (75)
0
0
0%
-
-
-
Summe
36
32
-10,5% 27
25
-7,5%
7
Durch diese Maßnahme gibt es Reduzierungen im Bereich der hohen / sehr hohen Belas- tungen der Straßennahen Bebauung sowohl im Lärmindex L DEN als auch im Lärmindex L Night . Aus schalltechnischer Sicht ist die Maßnahme zu empfehlen, jedoch ist die Umsetzung abhängig von der Einschätzung des Baulastträgers gemäß Abschnitt 3.3.2.2. Entsprechend Prüfung 02 wurden auch in dieser Prüfung lediglich die zulässigen Höchst- geschwindigkeiten berücksichtigt, nicht die tatsächlich gefahrenen.
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20. November 2014
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