VHS Henstedt-Ulzburg

Teilnahmebedingungen der VHS Henstedt-Ulzburg

Angleichung an die Schulverhältnisse In den Schulferien (Schleswig-Holstein) findet, wenn nicht anders angege ben, kein Kursbetrieb statt. Wenn aufgrund höherer Gewalt die öffentlichen Schulen geschlossen blei ben, gilt dies nicht für die Veranstaltungen der Volkshochschule. Anmeldeverfahren Die Anmeldungen zu den Veranstaltungen sind auf den in diesem Pro grammheft vorhandenen Vordrucken (auch per Telefax sendbar), schriftlich vor Beginn der Veranstaltung an die VHS-Geschäftsstelle zu richten. Anmeldungen sind zudem auch per E-Mail oder über die Homepage der VHS möglich. Teilnehmer*innen, die Fortsetzungskurse der VHS besu chen, müssen sich ebenfalls auf diesem Wege in jedem Semester neu bei der VHS anmelden. Eine Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der Entgelte! Die Vergabe der Kursplätze erfolgt in der Reihenfolge der eingehenden An meldungen. Anmeldungen können daher nur berücksichtigt werden, soweit im ge wünschten Kurs noch Plätze frei sind. Die VHS ist bemüht, bei Überfüllung Ersatzkurse anzubieten. Soweit keine Benachrichtigung erfolgt, gilt die Anmeldung als ange nommen. Eine Anmeldebestätigung gibt es aus organisatorischen Gründen derzeit nicht! Mit der Anmeldung werden die Entgeltordnung und die Satzung der VHS anerkannt. Beide sind in der Geschäftsstelle einzusehen. Rücktrittsrecht Grundsätzlich ist ein Rücktritt (verbunden mit € 3,- Rücktrittsgebühr) nur bis sieben Kalendertage vor Kursbeginn in schriftlicher Form möglich. Bei Bildungsurlauben beträgt diese Frist grundsätzlich 21 Tage. Die Rücktrittsfrist bei Studienreisen ist gesondert im Programm vermerkt. Das Teilnehmer*innenentgelt wird vor Ablauf der jeweiligen Rücktrittsfrist in voller Höhe erstattet. Bei Rücktritt nach diesem Zeitpunkt werden die vollen Kursgebühren fällig. Ein Rücktritt aus Krankheitsgründen ist nach Ablauf der Rücktrittsfrist ausgeschlossen. Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt. Abmeldungen bei Kursleiter*innen sind unwirksam. Für Veranstaltungen mit eingeschränktem Rücktrittsrecht gilt die je weils im Ankündigungstext ausgewiesene Sonderregelung. In jedem Fall wird bei einem Rücktritt ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von EUR 3,00 erhoben.

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